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Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr aufschalten

Wenn ein Gebäude gebaut wird, wird ein Bauantrag an die Stadt geschickt. Die Stadt antwortet dann ob für das Gebäude ein Brandschutzkonzept (von einem Ingenieurbüro) erstellt werden muss oder nicht. Wenn ein Brandschutzkonzept gefordert wird, dann wird der Bauantrag erst genehmigt wenn das Brandschutzkonzept steht.

In dem Brandschutzkonzept steht drin, wie hoch die Anforderungen an den Brandschutz sind. Z. B. Fluchtwege, Notbeleuchtung, Feuerlöscher, usw. Unter anderem wird auch geregelt ob die Brandmeldeanlage Normen erfüllen muss (z. B. DIN 14675) und ob die Anlage im Brandfall automatisch die Feuerwehr rufen muss (die dann auch sofort ausrückt).

Wenn es baurechtlich keine Grundlage für eine Aufschaltung gibt, also die Feuerwehr nicht automatisch gerufen werden soll, dann darf man die Anlage auch nicht bei der Feuerwehr aufschalten. Was man in so einem Fall machen kann ist, dass eine Sicherheitsdienstfirma bei Brand (oder Einbruch) alarmiert wird. Die Sicherheitsfirma informiert dann telefonisch den Hausmeister und der kann, z. B. wenn er vor Ort ist, dann die Feuerwehr selber anrufen.

Wenn es eine amtlich geforderte Aufschaltung gibt, dann sind die normativen Anforderungen an die Brandmeldeanlage oft sehr hoch. Z. B.

So eine Anlage liegt schnell im hohen fünfstelligen Preisbereich.

Eine Feuerwehr-Aufschaltung wird normalerweise aber erst gefordert wenn im Brandfall Gefahr für Leib und Leben (von Mensch und Tier) besteht. Oder wenn die Gefahr besteht, dass das Feuer in einem Industriegebiet schnell auf Gebäude anderer Eigentümer übertreten kann.

Bei einem Mietbüro unter 400 m2 reicht oft eine Alarmierungsanlage aus, die nicht aufgeschaltet werden braucht. In abgelegenen Orten, wie zum Beispiel einem Klärwerk im Wald, besteht oft auch keine Aufschaltungspflicht.

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